Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, natürliche als auch juristische Personen, wer an der Erfüllung der Aufgaben des Bundesverband für präklinische Notfallmedizin mitzuwirken bereit und hierzu in der Lage ist.

Mitglieder und Angestellte des Bundesverband für präklinische Notfallmedizin sind in der Regel: rettungsdienstliches / medizinisches Assistenzpersonal sowie Ärzte, Psychologen, Dozenten, Juristen, Ingenieure und ihre Berufshelfer(innen).

Die Mitgliedschaft bestimmt sich nach der Mitgliedsordnung. Durch diese werden Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft geregelt; diese ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

Von den Mitgliedern wird ein Beitrag gemäß Beitragsordnung erhoben; die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.